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Schaden melden
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Abwicklung

Schadenanzeige

Mit der Schadenanzeige melden Sie den Unfall gegenüber Ihrer und/oder der gegnerischen Versicherung.

Definition & Bedeutung

Die Schadenanzeige sollte innerhalb von einer Woche nach dem Unfall erfolgen. Geben Sie Tatort, -zeit, Beteiligte, Kennzeichen, Versicherungsdaten und einen sachlichen Hergang an. Schuldanerkenntnisse sollten Sie vermeiden.

Das spätere Schadengutachten und ggf. das polizeiliche Aktenzeichen ergänzen die Anzeige und beschleunigen die Regulierung.