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Recht

Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers reguliert alle berechtigten Schäden des Geschädigten.

Definition & Bedeutung

Bei einem unverschuldeten Unfall ist die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihr Ansprechpartner. Sie reguliert nicht nur den Fahrzeugschaden, sondern auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen, Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Anwaltskosten und ggf. Schmerzensgeld.

Wichtig: Die gegnerische Versicherung ist nicht Ihr Freund. Sie hat ein wirtschaftliches Interesse an niedriger Regulierung. Ein eigener Sachverständiger und ggf. ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sichern Ihre Ansprüche umfassend.