Ihr gutes Recht in Freising
Auch in Bayern haben Geschädigte das Recht auf freie Gutachterwahl. Lassen Sie sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung festlegen – ein unabhängiges Gutachten schützt Ihren Anspruch.
Wir sind als unabhängiges Sachverständigenbüro ausschließlich Ihrem Interesse verpflichtet – ohne Bindung an Versicherungen oder Werkstattketten. So setzen wir Wertminderung, Nutzungsausfall und Reparaturkosten in voller Höhe durch.
